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Altersstufen |
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in der Besoldungsordnung A
§ 27 BBesG (Das Grundgehalt steigt bis zur fünften
Stufe im Abstand von zwei Jahren, B keine Altersstufen, da feste Gehälter C (aufgehoben, im Abstand von 2 Jahren) W keine Altersstufen, da feste Gehälter, aber Leistungsbezüge nach § 33 BBesG R nach § 38 BBesG in R1 und R2 im Abstand von 2 Jahren, sonst feste Gehälter
in den Entgeltgruppen des *) Die Laufzeit der Entgeltstufen kann
ab der Stufe 3 leistungsabhängig verlängert oder
verkürzt
in den Vergütungsgruppen des BAT |